Verwaltungsausschuss
Das dritte Organ der Gemeinde neben dem Bürgermeister und dem Gemeinderat ist der Verwaltungsausschuss. Er hat 3 stimmberechtigte Mitglieder - unter ihnen auch der ehrenamtliche Bürgermeister als Vorsitzender - und ein nicht stimmberechtigtes Mitglied (Grundmandat) und setzt sich wie folgt zusammen (Stand: 02.11.2016):
FWH / SPD - Gruppe: |
Bürgermeister (zugleich Vorsitzender) |
FWH / SPD - Gruppe: |
1 Beigeordneter |
CDU: |
1 Beigeordneter |
Bündnis 90/Die Grünen: |
Grundmandat |
Der Verwaltungsausschuss bereitet in stets nicht öffentlichen Sitzungen die Beschlüsse des Gemeinderates vor und verfügt darüber hinaus über spezielle Einzelzuständigkeiten. Weiterhin besitzt der "VA" die so genannte Lückenkompetenz. Hiermit ist gemeint, dass dieses Organ über Angelegenheiten beschließt, welche nicht dem Gemeinderat oder dem Bürgermeister bzw. Gemeindedirektor obliegen. Unter die Lückenkompetenz fällt zum Beispiel die Vergabe bestimmter Aufträge.
Mitglieder des Verwaltungsausschusses.