Der Landkreis Harburg hebt die zum 29. März verhängte Notbremse auf. Hintergrund ist, dass der Inzidenzwert für den Landkreis nun bereits seit sieben Tagen unter 100 liegt. Am Donnerstag betrug der Wert 61,7. „Unter den gegebenen Umständen gibt es für ein weiteres Festhalten an der Notbremse keine Rechtfertigung. So erfreulich die aktuellen Zahlen und die nun möglichen Lockerungen sind: Allen muss bewusst sein, dass die Situation sich schnell wieder ändern kann. Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen kann nur verhindert werden, wenn sich alle konsequent an die Kontakt- und Abstandsregeln sowie alle weiteren geltenden Beschränkungen halten“, erklärt Landrat Rainer Rempe.
Mit der Aufhebung der Notbremse gelten im Landkreis Harburg wieder die Regelungen der Landesverordnung vom 29. März für Regionen mit einer Inzidenz zwischen 35 und 100. Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass Terminshopping ab Samstag, 10. April, wieder erlaubt ist, außerdem dürfen Kitas ab Montag wieder öffnen und die Schulen kehren ins Szenario B zurück. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am Freitag veröffentlicht.
Mit Rücknahme der Notbremse gilt:
- Kontaktbeschränkung Öffentlichkeit und privat: Ein Haushalt darf sich mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen, die dazugehörigen Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen.
- Click&Meet, also Terminshopping in Schuhläden, Modefachgeschäften, Autohäusern, Fahrradläden, Möbelhäusern, Küchenfachgeschäfte (Privatkunden), Sanitärfachgeschäfte (Privatkunden), Baumärkte (Privatkunden) ist wieder möglich.
- Ohnehin möglich sind Bemusterungs- und Anprobetermine nach vorheriger Terminvereinbarung durch einen Kunden und eine Begleitperson.
- Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten können wieder geöffnet werden.
- Sport: In öffentlichen und privaten Sportanlagen ist Individualsport bzw. das gemeinsame Sporttreiben der Angehörigen eines Haushalts mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushaltes erlaubt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre dürfen unter freiem Himmel in einer festen Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich zwei Betreuungspersonen Sport mit Kontakt betreiben.
- Schule: Schülerinnen und Schüler werden grundsätzlich im Wechselunterricht (Szenario B) unterrichtet.
- Kita/Großtagespflege: Mit dem Wechsel in das Szenario B ist die Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) wieder erlaubt.
Aktuelle Informationen zum derzeitigen Infektionsgeschehen im Landkreis Harburg stellt die Kreisverwaltung unter www.landkreis-harburg.de/corona zur Verfügung. Dort finden sich auch die tagesaktuellen Inzidenzwerte.